Jahr für Jahr entstehen Milliardenschäden! 400.000 Mal in 10 Jahren hat der Blitz in Deutschland eingeschlagen. Er entlädt seine gigantische Energie im Bruchteil einer Sekunde. Das kann elektronische Anlagen beschädigen, sogar bis in eine Entfernung von 1,5 km. Allein im Jahr 1994 betrug die Anzahl der Blitzschäden 56.540!

 

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Blitzschlag-Definiton Versicherung

Der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen gilt im Sinne der Versicherungsbedingungen als Blitzschlag.

Versichert sind keine Kurzschluss- oder Überspannungsschäden, auch wenn ein Blitz in eine Leitung eingeschlagen hat. Diese Schäden können zusätzlich, zum Beispiel im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung, gegen Prämienaufschlag mitversichert werden.

Ein unmittelbarer Blitzeinschlag auf versicherte Sachen und damit verbundene Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind dagegen versichert. Ebenso versichert ist, wenn durch einen Blitzeinschlag ein Kurzschluss verursacht wurde und dadurch ein Brand entsteht. 

Auch ein kalter Blitzschlag kann schadenersatzpflichtig werden.

Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".

Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.

Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.

 

Gesetzliche Vorschriften

 

 

Bauliche Anlagen

Laut § 44 der LBO Saarland vom 16.04.2004 sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen:

Bauliche Anlagen bei denen nach Bauart, Lage oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann.LBO Saarland

Verkaufsstätten

Laut § 19 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) muß eine Blitzschutzanlage installiert werden.Verkaufstättenverordnung

Schulen

Laut Erlass betreffend Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen(SchulbauR) vom 31. Januar 2000 müssen Schulen Blitzschutzanlagen besitzen. (Punkt 6)

Altenpflegeheime

Erlass betreffend Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime (auch Kurzzeitpflege) und Wohnheime fürBehinderte (HeimR) vom 11. Februar 2000. "Die Notwendigkeit des Einbaues einer Blitzschutzanlage ist in eigener Zuständigkeit und nach Einzelfallprüfung festzulegen.

Krankenhäuser

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäuseren(Krankenhausrichtlinien) KhBauR. Punkt 2.20 Krankenhäuser müssen Blitzschutzanlagen haben.

Risikooorientierter Blitz- und Überspannungsschutz

Leitaden für Blitz- und Überspannungsschutz